Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fahrzeugaufbereitung - Autoaufbereitung - Autopflege - Lackpflege

Wermelskirchen Hückeswagen Wipperfürth Remscheid

§1 Allgemeines
Es gelten für alle Lieferungen und Leistungen  ausschließlich die Geschäftsbedingungen von
Nici's car care (nachstehend NCC). Vom Käufer (nachstehend Kunde)
genannte Geschäftsbedingungen sind ohne meine  ausdrückliche Zustimmung ungültig.
§2  Zahlung für Leistungen der Autopflege und -aufbereitung
Datum der Rechnungsstellung ist i.d.R. der Tag an dem der Kauf oder 
die Leistung getätigt wurde oder der
Folgetag, am Wochenende ist der folgende Werktag der Tag der Rechnungsstellung.
Nachstehende Zahlungsweisen werden akzeptiert:
1. Vorauskassein bar oder auf mein Bankkonto
2. Barzahlung bei Abholung
Eine Teilzahlung ist nicht möglich.
Der Rechnungsbetrag ist mit Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig, 
wenn die Leistung abgenommen ist.
Sollte der Auftraggeber bei Abholung des Fahrzeuges nach vereinbarter, durchgeführter Leistung 
(Autopflege und - aufbereitung)
 behält sich NCC das Recht der Rückhaltung nicht in der Lage sein die Leistungen zu bezahlen,
  des FZ als Pfand bis zur vollständigen Bezahlung der o.g. Leistung vor.
§2.1 Preisstellung
Es gelten grundsätzlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese Preise
beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. 
§ 2.2 Fertigstellung
 In diesem Fall hat der Auftraggeber einen neuen Fertigstellungstermin zu benennen.
 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, verbindliche Fertigstellungstermine einzuhalten.
Dies gilt nicht, soweit durch eine Änderung oder Erweiterung der Arbeiten durch den Auftraggeber 
veränderte Verhältnisse herbeigeführt werden.
§2.3 Abnahme
Der Auftraggeber hat das Aufbereitete Fahrzeug spätestens einen Tag nach Fertigstellung 
 beim Auftragnehmer abzuholen. 
Die Nichteinhaltung eines Termins ohne wichtigen Grund berechtigt den Auftragnehmer
 zur Erhebung des dadurch entstehenden Schadens.
Wirkt der Auftraggeber bei der Abnahme nicht mit, tritt Fälligkeit eine Woche 
 nach Übersendung  der Rechnung ein.
§ 2.4 Rechnung
Die Ausstellung einer offizellen Rechnung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, 
andernfalls erhält der Kunde eine Quittung mit dem Betrag und dem quittierten Erhalt der Zahlung.
§ 3 Sachmängel und Reklamation
3.1  Der Auftraggeber hat spätestens bei der Übergabe des Fahrzeuges die durchgeführten Leistungen 
       des Auftragnehmers zu überprüfen und etwaige Einwendungen oder Beschädigungen
       unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. 
       Etwaige Schäden werden im Beisein beider Parteien fotografisch    festgehalten.
       Der Auftragnehmer hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung 
       sofern die Einwendungen bzw. die Reklamationen berechtigt sind.
3.2  Der Auftraggeber wird durch den Auftragnehmer bei stark verschmutzten Innenausstattungen, 
       die Flecken  aufweisen, darauf hingewiesen,
       dass ggf. aggressive Chemikalien eingesetzt werden, 
       welche zu Verblassungen oder Abweichungen der Farbe führen können.
 Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift 
 auf dem Auftragsformular eine diesbezügliche Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
3.3  Eine Haftung für Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden
       Fahrzeug vorhanden waren
       (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, nachgerüstete Felgen, Antennen, Außenspiegel, 
       loses und schadhaftes Interieur, Zubehör oder nachgerüstete Spoiler u. a.) vergrößert wurden, ist ausgeschlossen
       oder durch die Arbeiten am Fahrzeug  vergrößert wurden, ist ausgeschlossen
3.4   Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung den Auftragnehmer auf empfindliche Elektrobauteile 
        (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) hinzuweisen
        bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken
3.5   Im Übrigen sind Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers 
        (im Folgenden: Schadensersatzansprüche),
        gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung aus dem Schuldverhältnis und aus 
        unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
§ 4 Fahrzeugüberführung
4.1   Fahrzeugüberführungen durch den Auftragnehmer (Abholung und Zustellung des zu reinigenden Fahrzeuges) 
         werden separat zwischen dem Auftraggeber 
         und dem Auftragnehmer vereinbart.

4.2    Die Überführung des Fahrzeuges erfolgt als autorisierter Fahrer.

        Die Fahrzeugüberführung beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe des Fahrzeuges.
§ 5  Verträge und Lieferungen für Verkäufe
5.1 Im Onlineshop der Firma oder bei eBay getätigte Bestellungen sind ausschließlich über das
      Internet möglich. Ein Kaufvertrag kommt erst nach der Erstellung der elektronischen
      Auftragsbestätigung durch uns bzw. eBay zustande. Diese Auftragsbestätigung ist maßgebend
      für den Inhalt und Umfang der Lieferung.
5.2  Es gilt eine Lieferfrist von 2 Wochen ab Datum der Gutschrift als vereinbart. Voraussetzung
       hierfür ist eine korrekte Angabe der Lieferanschrift durch den Kunden. Die Firma ist jedoch
       bemüht, dem Kunden die bestellten Artikel innerhalb von 3 Werktagen ab Datum der
       Gutschrift zuzusenden.
       Im Fall der Nichteinhaltung der Lieferfrist durch die Firma, kann auf eine angemessene
       Nachfrist verwiesen werden. Sollte die Firma diese Nachfrist nicht einhalten, kann der Kunde
       ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Nicht zulässig ist ein Rücktritt vom Kauf
       durch nicht von der Firma zu verantwortende Umstände wie: Streik, Krieg, Mobilmachung,
       behördliche Anordnungen, Transportstörungen oder ausbleibende Selbstbelieferung.
5.3  Die Firma liefert ausschließlich mit einem Logistikpartner eigener Wahl, meistens DPD,
       Hermes Versand oder Deutsche Post an die vom Kunden beim Kauf angegebene
       Lieferadresse. Eine Teillieferung ist zulässig, wenn eine Bestellung mehrerer Artikel vorliegt,
       der Lagerbestand eine Komplettlieferung aber verhindert.
§ 6  Gewährleistung und Haftung von Lieferungen und Verkäufen
Die Firma gewährleistet dass alle gelieferten Artikel frei von Fehlern sind und dem aktuellen
Stand der Fertigung entsprechen. Es wird keine Gewähr übernommen für Artikel, die Schäden
oder Mängel aufweisen, die auf unsachgemäße Handhabung, Bedienungsfehler oder äußere
Einflüsse zurückzuführen sind.
§ 7 Verkäufe im Kundenauftrag
Verkäufe von Fahrzeugen über Nici's Car Care erfolgen ausdrücklich als 
im Kundenauftrag'. Das bedeutet, daß NCC lediglich eine vermittelnde Tätigkeit ausübt.
Die Kaufvertragspartner sind der Auftraggebern von NCC und der Käufer des Fahrzeuges.
Ein Verkauf von privat an privat erfolgt somit nach EU-Recht zwischen den Kaufvertragspartnern.
NCC übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Mängel oder sonstige Gründe für eine Vertragsanfechtung.
§ 8 Verpackungsverordnung
Als gewerbliche Händler bin ich  verpflichtet, Verpackungen meiner  Waren, die nicht das
Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (z.B. den "Grünen Punkt" der
Duales System Deutschland AG), tragen zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung
und Entsorgung zu sorgen. Zur Klärung der Rücknahme setzen Sie sich bitte mit mir in
Verbindung. Ich nenne Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein
Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, welches die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. 
§ 9 Datenschutz
Ich weise darauf hin, dass gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die für die
Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV- Anlage nach § 33 (BDSG)
verarbeitet und gespeichert werden. Alle Angaben und Daten werden selbstverständlich
vertraulich behandelt.
Ich behalte mein  Eigentum- und Urheberrecht und
 allen anderen Unterlagen vor. Sie dürfen ohne meine
ausdrückliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht oder kopiert werden.
§ 10 Teilwirksamkeit / Verbindlichkeit des Vertrages
Sollte eine Bestimmung in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder werden,
 wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 
Der Vertrag bleibt in diesem Fall in den übrigen Teilen verbindlich.